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An…

- die Stadt Wahlstedt

- den Hauptausschuss

- den Finanzausschuss

- den Ausschuss für Planung und Verkehr

- den Umweltausschuss

- den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwickung

- die Stadtvertretersitzung

Betrifft: Schriftliche Anregungen und Beschwerden von Bürgern an die Stadtvertretung und die betreffenden Ausschüsse; hier B-Plan Nr. 32

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter und Ausschussmitglieder,

mit großer Sorge haben wir von Ihren Plänen gehört, in unserer unmittelbaren Nachbarschaft ein weiteres Industriegebiet zu errichten. Das bedeutet, dass ein großes, wertvolles Biotop für immer verloren geht. Viele geschützte Tiere verlieren ihren Lebensraum, letztlich werden 36 Hektar versiegelt und entwässert.

Ihr zugrunde gelegtes Umweltgutachten berücksichtigt unseres Erachtens nicht die besonderen Gegebenheiten dieses Gebietes beispielsweise hinsichtlich der Amphibien, Reptilien und anderer Arten.

Ihnen als von uns gewählten Stadtvertretern obliegt eine besondere Verantwortung, alle Aspekte einer solchen einschneidenden Planung zu beachten und hinreichend zu gewichten.

Nicht nur die Natur nähme irreparablen Schaden, auch für das Leben der Anwohner bedeutet Ihre Planung eine weitreichende Verschlechterung des Lebensumfeldes (Immissionen, Verkehrszunahme). Wir befürchten eine starke Einschränkung unserer Lebensqualität. Diese wird schon jetzt beeinträchtigt durch die vorhandenen Industriebetriebe an der Holsteinstraße und anderen Standorten, ganz zu schweigen von den ständigen Lärmbelästigungen durch hohes Verkehrsaufkommen auf den Hauptverkehrsadern.

Die Belastungsgrenze ist bereits erreicht, zum Teil sogar überschritten!

Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt stand am 01.01.2018 einem Minus von 9.067.000 Euro  im Haushalt ein nicht berücksichtigter Sanierungs- und Erneuerungsbedarf in Höhe von über 11 Millionen Euro gegenüber. Die veranschlagten Kosten von 3 Millionen Euro für das Erschließungsgebiet stellen eine zusätzliche unnötige Belastung für den Haushalt dar. Sie erhöhen das Defizit auf über 14 Millionen Euro, Zinsen noch nicht eingerechnet!

Deshalb fordern wir Sie auf, sich mit den Belangen Ihrer Bürger ausführlicher und mit dem gebotenen Weitblick zu beschäftigen.

Wahlstedt, den 26.03.2018

Viele besorgte Wahlstedter

 

 

 

Der ursprüngliche Flächennutzungsplan des überplanten Gebietes wurde unter dem Entwicklungsziel „Belebung des Bahnhofs“ verabschiedet.

Unter dieser Zielsetzung stimmten die Stadtvertreter Wahlstedts dem Flächennutzungsplan zu.

Durch die geplante 37. Änderung des Flächennutzungsplans sehen wir uns getäuscht.

Der Flächennutzungsplan wird nicht im oben genannten Sinne weiterentwickelt; es wird zukünftig nicht nur die Ansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen, sondern darüber hinaus sollen sogar Industrieflächen ausgewiesen werden.

Auf dem Immobilienportal der Stadt Wahlstedt werden bereits ca.30 ha Industriefläche beworben.

Das hat mit der ursprünglichen Planung nichts mehr zu tun!

Stoppen Sie die Entwicklung  dieses Gebiets so lange, bis Sie dem Willen der Bevölkerung nach Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften nachkommen können.

Keine Weiterentwicklung zu einem Industriegebiet.

Die geplante Änderung sieht zudem eine Vergrößerung der Gewerbe- und Industrieflächen vor.

Wir widersprechen dieser Erweiterung.

Die ursprünglich im Norden geplanten Ackerflächen/ Ausgleichsflächen werden den Gewerbeflächen zugeschlagen. Die jetzt vorgesehene Ackerfläche im Osten wird vermutlich den weiteren Entwicklungsplänen (30 ha) zum Opfer fallen.

INITIATIVE WAHLSTEDT FÜR LEBENSQUALITÄT - Für ein lebenswertes Wahlstedt

NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof -

AUS LIEBE ZU MENSCH UND NATUR !

...weiterlesen "NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof!"

(B-Plan Nr. 32 und 37. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 1)

1. Grundsätzliche Situation in Wahlstedt

Als Industriestandort ist Wahlstedt von vielfältigen Immissionen betroffen.

Das bedeutet eine erhebliche Vorbelastung für die Bevölkerung: Chemische Gerüche, Asphaltgestank, tägliche Geräuschentwicklung, nächtlicher Krach und Lichteinwirkung aus dem Westen, LKW-Durchgangsverkehr in alle Richtungen, Gestank, Lärm, aus dem Osten nächtliches Licht und erhebliche Belästigungen von der Autobahn und der Hähnchenmastanlage, großflächige Maisagrarwüste und Güllegestank aus dem Norden, LKW- Verkehr und Lärm durch Steinbrecher aus dem Südwesten.

Hinzu kommt, dass anscheinend eine Brechanlage im Osten geplant ist.

Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist erreicht, teilweise überschritten!

Deshalb widersprechen wir der Ausweisung eines weiteren Industriegebietes.

...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR AUSWEISUNG DES INDUSTRIEGEBIETES IN WAHLSTEDT"

Wussten Sie, dass…

  • …ein neues Industriegebiet von ca. 20 ha, mit Option auf Erweiterung, direkt vor den Toren Wahlstedts entstehen soll?
  • …„überwiegend solche Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind“, angesiedelt werden sollen?
  • …bereits eine Firma, direkt an die Kieler Straße angrenzend, die Genehmigung zur nächtlichen Ruhestörung erhalten soll (3. Änderung des Bebauungplans Nr. 1)?
  • Sie künftig Geräuschimmissionen bis 55db(A), in Spitzen lauter, in der Nacht ertragen müssten?
  • …ein Lärmgutachten bereits jetzt von erheblicher Belastung und „Gesundheitsgefahr“ für die Anlieger der Kieler Straße und des Blocksbergs spricht?
  • …ein Umweltgutachten von „erheblicher Beeinträchtigung“ für Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild spricht?
  • …durch bis zu 27m hohe und über 50m lange Baukörper im Osten der Stadt „eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbleiben“ wird?
  • …vorhandene Vorbelastung wie Gestank aus der Hähnchenmastanlage, Lärm aus dem Industriegebiet Holsteinstraße und Verkehrslärm von der Autobahn A 21 und der B 205 bei der Planung des neuen Industriegebietes gar nicht berücksichtigt worden sind?
  • …noch gar nicht abzusehen ist, welche anderen Immissionen wie Staub und Gestank uns künftig beeinträchtigen werden?
  • …es laut Umweltgutachten „zu einer weiteren Verschlechterung für die Erholung der Menschen im Umfeld“ kommt?
  • …“Lärmschutzmaßnahmen“ an Wohngebäuden erforderlich werden?
  • … dies alles trotzdem „keine erheblichen… Auswirkungen auf (unser) Wohlbefinden“  haben soll???

Sie können sich unter www.wahlstedt.de/bauleitplanung die Entwürfe dieser Bebauungspläne ansehen.

Sie können gegen diese Pläne (Bebauungsplan Nr. 32 und  37. Änderung des Flächennutzungsplans) nur noch bis zum 16. März 2018 bzw. 23. März 2018 Einspruch erheben.

VERHINDERN SIE DIE AUSWEISUNG EINES NEUEN INDUSTRIEGEBIETS!

VERHINDERN SIE EINE WEITERE VERSCHLECHTERUNG UNSERER LEBENSQUALITÄT!