Springe zum Inhalt

Wieder ist ein Stück städtischen Grüns verschwunden und unter Pflastersteinen begraben. Eine Rabatte, die mit Büschen und anderen Pflanzen den Spielplatz in der Fußgängerzone begrünte,  begrenzte und beschattete, wurde dem Erdboden gleich gemacht und versiegelt. Im Gegenzug hat man die Spielfläche ein wenig vergrößert. Warum?

Warum haben der Umweltausschuss und andere Gremien zugestimmt? Warum hat unser Klimamanager kein Veto eingelegt?

Warum wurde diese grüne Insel nicht vergrößert und durch das Pflanzen eines Baumes aufgewertet? Gibt es hier und in der Umgebung keinen Gestaltungsraum für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)? 

An welcher Stelle soll nun Ersatz geschaffen werden in einem Ort, der stets über fehlende Flächen klagt, wenn man den Wunsch nach mehr Grün in der Stadt äußert?

Spielplatz an der Fußgängerzone
Hier wurde Grün durch Pflastersteine ersetzt

Pressemitteilung Nr. 26/2021 vom 24. Feb 2021

Die Bundeswaldministerin Julia Klöckner hat heute die Waldzustandserhebung 2020 des Bundesministeriums vorgestellt. Der Bericht zeigt: Die vergangenen drei Dürrejahre, der massive Borkenkäferbefall, Stürme und vermehrte Waldbrände haben in den Wäldern langfristig massive Schäden angerichtet. Die jetzigen Ergebnisse gehören zu den schlechtesten seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984, die meisten Bäume haben lichte Kronen…“ 

„…Noch nie waren so viele Erhebungs-Bäume abgestorben wie 2020.

Vier von fünf Bäumen haben lichte Kronen, konkret:

  • 79 Prozent der Fichten.
  • 80 Prozent der Kiefern.
  • 80 Prozent der Eichen.
  • 89 Prozent der Buchen.

37 Prozent aller Bäume weisen deutliche Verlichtungen auf

  • Das heißt: Bei diesen Bäumen sind mindestens 26 Prozent der Blätter oder Nadeln vorzeitig abgefallen…“

Mehr: Pressemitteilung Nr. 26/2021 vom 24. Feb 2021

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/26-waldzustandsbericht-2020.html

Mehr:

Waldzustandsbericht 2020 zum Herunterladen

„Die Stiftung Naturschutz spricht von einer ökologischen Katastrophe: Unbekannte haben den Wasserstand im Königsmoor (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gesenkt und große Schäden angerichtet.

Auf einer etwa 30 Hektar großen Fläche hatten Naturschützer 2012 und 2018 den Wasserstand im Königsmoor künstlich angehoben. Damit wollten sie unter anderem den CO2-Ausstoß auf der ehemals trockengelegten Moorfläche stoppen und Lebensraum für seltene Tierarten schaffen. Nun haben nicht bekannte Personen Stauanlagen zerstört und diesen Wasserstand gesenkt. Vögel, Frösche und andere Kleintiere finden laut Stiftung keine Nahrung mehr, Pflanzen trocknen aus.“

Mehr: (SH-Magazin, 26.02.2021, ca. 2 Min)

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Unbekannte-zerstoeren-Schutzprojekt-im-Koenigsmoor-bei-Rendsburg,koenigsmoor100.html

14 EU-Verfahren gegen Deutschland – wegen nicht eingehaltener Umweltrichtlinien

..."Es geht um die Luftbelastung und um Lärm, aber auch um Abfall und Verpackungsmüll: Gegen Deutschland laufen aktuell drei EU-Umweltverfahren mehr als vor einem Jahr.

Gegen Deutschland laufen aktuell 14 EU-Verfahren im Bereich der Umweltpolitik, weil Richtlinien aus Brüssel nicht pünktlich oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden…

…Die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi Lemke, sagte, Deutschland verletze »permanent« europäisches Natur- und Umweltrecht. »Die Bundesregierung zeigt damit, dass sie den Schutz unseres Bodens, Wassers, der Luft und der Biodiversität nicht ernst nimmt. Sie ist aufgefordert, dem Umwelt- und Naturschutz endlich Priorität einzuräumen. «

(DER SPIEGEL, 31.12.2020)

Mehr:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/umweltschutz-14-eu-verfahren-gegen-deutschland-im-umweltbereich-a-d8001cc2-62b8-47b6-94ee-9be9da731502

Aktuelle Übersicht der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=true&active_only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=DE&DG=ENVI&title=&submit=Search

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION:

Naturschutz: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor demEuropäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat- Richtlinie zu verklagen

"Brüssel, 18. Februar 2021

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust anbiologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.

Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen.

Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre gemäß der Habitat-Richtlinie festgelegten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung rechtlich als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele Erhaltungsmaßnahmen für die geschützten Arten und Lebensraumtypen in diesen Gebieten festlegen. Die Kommission verfolgt mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die die Ausweisung besonderer Schutzgebiete sowie die Festlegung von Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen betreffen. Diese haben für die Kommission hohe Priorität, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll..."

„Beim Insektensommer zählen wir, was zählt -

Beobachten und notieren Sie eine Stunde lang Sechsbeiner

Entdecken Sie das Summen und Brummen in Ihrer Umgebung und werden Sie so Teil unserer bundesweiten Meldeaktion für Insekten. Der Insektensommer 2020 findet vom 29. Mai bis 7. Juni und vom 31. Juli bis 9. August statt.“

WEITERE INFORMATIONEN ZU DIESEM SPANNENDEN THEMA:

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/insektensommer/index.html

Heupferd

"Insektenvielfalt im naturnahen Garten"

Vortragsabend von

LENNART BENDIXEN, Mohrkirch

http://www.lennartbendixen.de

Dienstag, 24. März 2020, 19:00 Uhr

+++ Termin bis auf weiteres verschoben! +++

Begegnungsstätte in Wahlstedt, Waldstraße 1

*** Eintritt frei! ***

Die INITIATIVE WAHLSTEDT lädt ein

www.initiative-wahlstedt.de

ECKEHARD HEISINGER (FÖRSTER I. R. UND DIPLOM-FORSTWIRT) berichtet, welche wichtigen Aufgaben die Bäume erfüllen. Datum: 17. Oktober Zeit: 19:00 - 21:00 Begegnungsstätte Wahlstedt

Der Diplom-Forstingenieur und Förster i.R., Herr Eckehard Heisinger, hält auf Einladung der INITIATIVE WAHLSTEDT einen Vortrag über die ökologisch wichtige Rolle der Bäume im Klimawandel.

Einerseits werden viele Baumarten durch klimatische Veränderungen bedroht, andererseits erfüllen Bäume wichtige Aufgaben für den Klimaschutz.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, dem 17. Oktober 2019 um 19 Uhr in der Wahlstedter Begegnungsstätte, Waldstraße 1.

Nach dem etwa einstündigen Referat plant Herr Heisinger eine lebhafte Aussprache mit Fragen zum Thema. Der Eintritt ist frei.

Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen.

Flyer zum Informationsabend in Wahlstedt: Die Rolle der Bäume im Natur- und Umweltschutz

WIR MÜSSEN UM JEDEN BAUM KÄMPFEN.

Eckehard Heisinger, Dipl.-Forstingenieur und Förster i.R.
Noch nicht zerstörte Knicks am Wahlstedter Bahnhaltepunkt - hier plant die Stadt ein neues Industriegebiet.

(Quelle: LN, 1./2. September 2019, S. 12: "Der Wald - Klimaretter und Klimaopfer - Forstexperten: Schleswig-Holstein braucht mehr Wald")

Am 17. Oktober hält Herr Heisinger in der Wahlstedter Begegnungsstätte einen Vortrag zum Thema (siehe "Veranstaltungen").

Flyer zur Veranstaltung:
Die Rolle der Bäume im Natur- und Umweltschutz
Informationsabend
Eckehard Heisinger (Förster i.R. und Diplom-Forstwirt) berichtet, welche wichtigen Aufgaben die Bäume erfüllen.
Donnerstag, 17. Oktober 2019, 19:00 Uhr
Begegnungsstätte Wahlstedt
Waldstraße 1, 23812 Wahlstedt

Es muss Ihnen gefallen -  egal, wie groß oder klein die verfügbare Fläche ist.

Andrea Stolz referiert über die Bedeutung und Gestaltung eines Naturgartens

Gespannt folgten die etwa 30 Zuhörer den Ausführungen der Gärtnerin (und Diplom-Ingenieurin für Landespflege) Andrea Stolz. An Hand einer Power-Point-Präsentation stellte sie verschiedene Gestaltungselemente eines Naturgartens dar und zeigte, wie vielfältig die Möglichkeiten sind.

...weiterlesen "Nachlese zum Vortrag „Bedeutung und Gestaltung eines Naturgartens“"