Springe zum Inhalt

RECYCLING? JA, BITTE!

– ABER: NACHBARSCHAFTS- UND  UMWELTVERTRÄGLICH! (I)

Kein  vernünftiger Mensch wird sich gegen Industrie und Recycling aussprechen oder gegen alternative klimaschonende Energiegewinnung.

Allerdings: Beim Schutzbedürfnis von Mensch und Natur setzt die Kritik der INITIATIVE WAHLSTEDT an. *)

Beispiele für Belastungen und Gefahren aus Wahlstedt: Asphaltmischwerk, Glasrecyclinganlage Holsteinstraße, Schrotthandel Rehn, Industrieansiedlung am Bahnhof (B-Plan Nr. 32), Zunahme des inner- und außerörtlichen Straßenverkehrs.

In den vergangenen Monaten haben wir viele Informationen ausgewertet. Von Zeit zu Zeit werden wir darüber berichten.

  • BEISPIEL ASPHALTMISCHWERK

Seit Gründung der Asphaltmischanlage in der Industriestraße gab es immer wieder Beschwerden von Bürgern über Lärm, Staub und Gestank.

Chronologie 2018:

  1. Das  Umweltamt LLUR beanstandet (23.08.18) bei Betriebsprüfung zahlreiche erhebliche Mängel, erteilt Auflagen, setzt Fristen und droht mit engmaschiger Überwachung und Bußgeldern. Die Presse berichtet über Entlassungen von Mitarbeitern.

Inhaltlich ging es um fehlerhaft abgeleitete Abgase, defekte Einhausung, Lärm durch Radladerschaufeln, erhebliche Staubmengen durch falsche Geräte bei Flächenreinigung, staubbelastete Abgase in Bodennähe durch technischen Defekt, fehlerhafte Lagerung von Mineralstoffen in Boxen und auf unzulässigen Halden im Freien, belästigenden Lärm bei Arbeit im „Becherwerk“.

  • Die DEKRA berichtet (24 Seiten, 21.11.18 )  über eine Lärmermittlung im/am Werk und resümiert, der zulässige Geräuschpegel werde um 1dB(A) überschritten; bei Volllastbetrieb und Betriebszeit bis 22 Uhr ergebe sich ein um 2,4 dB höherer Beurteilungspegel. - Unklarheiten durch unterschiedliche Grundstückszuordnung und Ausklammern des Industriegleises.
  • Am 30.11.18 erhält die INITIATIVE WAHLSTEDT um die Mittagszeit viele Meldungen an unser Umweltkataster auf dieser Website: Starker Rauch und  bestialischer Gestank im Umfeld der Asphaltanlage. Wir informieren das LLUR und unseren Bürgermeister. Später lesen wir, dass Feuerwehr, Polizei und Notarztwagen am Einsatzort waren. Der Hintergrund: Im Freigelände des Mischwerks lag eine große Halde qualmenden Asphalts. Diese wurde später provisorisch mit Sand (?) abgedeckt. Noch 3 Tage später, am Sonntagabend, qualmte und stank es. Wir fotografieren Rauchentwicklung und fehlerhafte Lagerung von  Material auf dem Betriebsgelände.

Über Einzelheiten zu diesem Vorfall erfuhren wir nichts. Der TÜV NORD erstellt am 04.12.18 einen Emissionsmessbericht über die Luftbelastung durch den Betrieb (Hermann Wegener GmbH  Co.KG). Gemessen wurden Abgaswerte von Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid, Gesamtkohlenstoff, Schwefeldioxid, Staub, Benzol, 1,3-Butadien.

Das LLUR teilte daraufhin (05.12.10) mit, dass die Durchführung von Nachmessungen erforderlich sei. Vorlage des Berichts: „Frühjahr 2019“.

*) Einzelheiten in Teil II

A. Holm


RECYCLING? JA, BITTE!

– ABER: NACHBARSCHAFTS- UND  UMWELTVERTRÄGLICH! (II)

Da die Welt Papier und Zellulose braucht, aber dafür Wälder vernichtet werden müssten, ist das Recycling von Altpapier vernünftig.

Auch die erneute Verwendung von Altglas ist sinnvoll, um z.B. Kunststoffprodukte und benötigte Rohstoffe einzusparen.

Weil Kies weltweit knapp wird, ist es sinnvoll, Beton zu zerkleinern und erneut in Umlauf zu bringen. Dasselbe gilt für Altmaterialien aus dem Straßenbau, die zerkleinert, neu gemischt und wiederverwendet werden.

Da Edelmetalle rar und teuer sind, werden viele große und kleine Geräte zerlegt, um wertvolle Elemente zurückzugewinnen (z.B. Kupfer und Platin aus Kabeln und Katalysatoren).

Weil auf unserem Planeten die Vorkommen fossiler Brennstoffe in naher Zukunft  erschöpft sein werden, wollen wir sie durch alternative nachhaltige Technologien zur Energiegewinnung aus Wind, Wasser, Sonne und Erdwärme ersetzen, um fossile Restbestände z.B. für Forschungszwecke und zur Herstellung von Kunststoffen zu erhalten. Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz.

Seltene Erden sind für künftige Technologien besonders wertvoll, müssen umweltschonend und sozialverträglich geschürft und recycelt werden (vgl. z.B. https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/tiefseebergbau).

Auch Klärschlamm sollte heute nicht mehr in Ozeanen verklappt, sondern verwertet werden, um die Umwelt zu schützen und schwindende globale Ressourcen zu schonen. So gibt es Versuche, aus verbranntem Schlamm Phosphor und andere wertvolle Stoffe zurückzugewinnen.

Die Rückgewinnung von Kunststoffen ist ebenfalls wichtig, weil sie sehr vielseitig verwendet werden können.

Bisher scheitert sie aber oft an nicht kompatiblen Verbundstoffen. Leider schwimmen heute über 5 Billionen Kunststoffteile in den Meeren. Nur ca. 5,6 % der aktuellen Kunststoffproduktion in Deutschland stammen aus Recyclingmaterial, der Rest wird exportiert, verbrannt oder landet in Mülldeponien (Quelle: DER SPIEGEL, Nr. 4/19.01.2019, S. 11 – 21).

Und auch Schrott enthält natürlich wertvolle Metalle (Stahl, Eisen, Aluminium, Zink, Zinn …) zur Wiederverwertung.

Ja, unser Land ist ein moderner Industriestaat mit wenig eigenen Bodenschätzen.  Und ja: Wir brauchen die Rohstoff-Kreislaufwirtschaft.

Aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Aufbau und Betrieb solcher Unternehmen müssen klar definiert, vollständig umgesetzt und regelmäßig kontrolliert werden. Zu den umweltfreundlichen, nachbarschaftlich verträglichen Bedingungen gehören beispielsweise technische Anlagen sowie Vorschriften, die den Arbeitskräften vor Ort und der im Umfeld lebenden Bevölkerung ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren.

Das erfordert natürlich ausreichend Personal und Geld.

Dieser Schutz muss verträgliche Abstände, Sichtschutz und Schutz vor Emissionen aller Art (Gerüche, Staub, Schadstoffe, Lärm, Licht, Boden, Gewässer, Biotope, Brand- und Explosionsgefahr, Landschaftsbild) umfassen.

Nicht zu vergessen die Gefahr von Havarien: Dramatische Ereignisse wie Seveso (Chemie), Tschernobyl, Fukushima (Radioaktivität), Nordenham (Blei), Verseuchung von Weser, Elbe, Rhein (Industrieabwässer), Ölkatastrophen auf den Weltmeeren, schleichende Gefahren durch verseuchtes Grundwasser (Nitrate, DDT, Glyphosat…) Altlasten durch Weltkriegsmunition, stillgelegte Ölbohrquellen, Fracking und Deponien.

Beim Schutzbedürfnis von Mensch und Natur setzt die Kritik der INITIATIVE WAHLSTEDT und zahlreicher anderer Bürgerinitiativen an.

Die Vergangenheit zeigt: Viele Bebauungspläne berücksichtigen die oben geforderten Kriterien nur unzureichend.

Bei Genehmigungsverfahren für Industriegebiete oder deren Erweiterung wird die Betriebserlaubnis oft nach Aktenlage erteilt, ohne hinreichend kritische Detailprüfungen, zuverlässige Prognosen oder Messungen vorzunehmen.

Sind Betriebe erst einmal genehmigt, erfolgen Kontrollen durch Umweltbehörden in der Regel nur nach Ankündigung und in langen Zeitabständen (z.B. alle drei bis fünf Jahre). Bei Klagen von Bürgern dauert es lange, bevor Beschwerden nachgegangen wird und gesundheitliche Belastungen abgemildert oder beseitigt werden.

Beispiele für Belastungen und mögliche Gefahren aus Wahlstedt: Asphaltmischwerk Industriestraße (Lärm, Stäube, Gestank), Glasrecycling Holsteinstraße (Gerüche, Lärm, Stäube), Schrotthandel Holsteinstraße und dessen Erweiterungspläne (Lärm, Stäube, Entwässerung), Industrieansiedlung am Bahnhof, Kieler Straße (Licht, Lärm, Abgase, Stäube, Entwässerung, Boden, Biotopschutz).

In den vergangenen Monaten hat die INITIATIVE WAHLSTEDT viele Informationen ausgewertet. Von Zeit zu Zeit werden wir berichten.

BEISPIEL ASPHALTMISCHWERK

In den letzten Jahren gab es immer wieder Beschwerden von Bürgern über Lärm, Staub und Gestank aus dem Asphaltmischwerk.

  1. Am 23. August 2018 hat das LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Wahlstedter Asphaltmischanlage zahlreiche Mängel beanstandet:
  2. Die Revisionsöffnung der Einhausung war, obwohl funktionsfähig, nicht vollständig geschlossen. Das Verschließen erfolgte erst nach Aufforderung durch den prüfenden Ingenieur.
  3. An der Mischturm-Einhausung befanden sich defekte Lichtplatten. Ersatz oder Reparatur seien erforderlich.
  4. Unnötiger Lärm wurde verursacht, weil auf befestigter Fläche Mineralstoffe mit der Radladerschaufel aufgenommen wurden. Dies sei künftig zu unterlassen.
  5. Eine Kehr-Saugmaschine ohne Nass-Funktion wirbelte auf dem Freigelände „erhebliche Mengen“ an Staub auf. Forderung: Einsatz einer geeigneten Maschine oder vorherige fachgerechte Bewässerung der Fläche.
  6. Aufgrund technischer Mängel wurden staubbelastete Abgase nicht vorschriftsgemäß über den Schornstein abgeleitet, sondern direkt „aus der Trockentrommel heraus gedrückt“. Forderung: Technische Umbauten.
  7. Mineralstoffe wurden auch außerhalb vorgeschriebener Lagerboxen gelagert, innerhalb dieser Boxen wurde die zulässige Füllhöhe der Halden – definiert durch die Wandhöhe der Boxen – überschritten. Forderung: Einhalten der Vorschriften.
  8. Kiese und Sande seien nicht ordnungsgemäß auf nicht genehmigten Flächen gelagert worden. Forderung auf Unterlassung.
  9. Unzulässige, sehr belästigende „rhythmische Scheppergeräusche“ führe man auf Arbeit im „Becherwerk“ zurück. Forderung auf Unterlassung.
  10. Abschließende Bemerkungen: Genannte Mängel seien „unverzüglich“ zu beheben, Mängelbeseitigung sei „schriftlich“ mitzuteilen; Mineralstofflagerung ab 01.01.2019 nur noch auf genehmigten Flächen;

Schallimmissions-Messbericht und Emissionsmessbericht seien dem LLUR bis spätestens 23.10.2018 zu melden. -

 „Einige Ihrer Mitarbeiter scheinen einen bestimmungsgemäßen und emissionsarmen Anlagenbetrieb (…) nicht gewährleisten zu können bzw. zu wollen.“ – „Aufgrund der wiederholt festgestellten Mängel werde ich das Asphaltmischwerk zukünftig engmaschiger überwachen…“ –

  • Der umfangreiche Bericht (24 Seiten) der DEKRA zur Lärmermittlung vom 21.11.2018 über das Asphaltmischwerk beinhaltet u.a. folgende Feststellungen:
  1. Am Immissionsort IO 1 wurde mit einem Beurteilungspegel von 53 dB(A) der (nach Genehmigungsbescheid) zulässige Geräuschpegel um 1 dB(A) überschritten.
  2. Nach Auswertung des Messplans wurde festgestellt, dass „keine vergleichbar geeigneten Messbedingungen“ vorlägen (d.h. kein Volllastbetrieb, kein schwacher Mitwind; da die Genehmigungsbehörde jedoch Ergebnisse einfordere, greife man auf diese Ergebnisse zurück. Für ein Betriebsende um 22 Uhr - statt 18 Uhr wie am Messtag- ergebe sich „ein um 2,4 dB höherer“ Beurteilungspegel.

INFO: Die Erhöhung um 3 dB(A) bedeutet eine Lärmverdoppelung.

  • Der Beurteilungspegel ergebe sich „maßgeblich durch  vereinzelte…Geräuschspitzen“. Diese würden einerseits von LKW-Klappen bei der Anlieferung von Stoffen verursacht, andererseits durch das Schieben von Radladerschaufeln auf dem Untergrund.

Da solche Überschreitungen nicht ausgeschlossen werden könnten, seien organisatorische „Maßnahmen (d.h. Einweisung von Mitarbeitern und Lieferanten) zur Lärmreduzierung nötig.

  • Detail aus dem Abschnitt „Beschreibung der Örtlichkeiten“ (Seite 6): „Der nachträglich, im Jahr 2013, aufgestellte Bebauungsplan Nr. 34 (5) der Stadt Wahlstedt setzt für den Betriebsteil des Mischwerkes (Flurstück 3/750) ein ‚Gewerbegebiet‘ (GE) fest.“ … „Das nächstgelegene…Wohngebäude befindet sich ca.

240 m entfernt…“…“In (5) wird für die Wohnbebauung ein ‚allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt.“

  • Detail aus dem Abschnitt „Beurteilungspegel“ (Seite 15):

„Werden die Zuschlagstoffe mit der Bahn angeliefert, so sind die Geräusche bei der Verladung im Bereich der Schiene gemäß (2) nicht den sonstigen Betriebsgeräuschen hinzuzurechnen. Die Zuschlagstoffe werden im Bereich der Schiene auf LKW verladen, die LKW kippen die Zuschlagstoffe in die entsprechenden Lagerboxen. Es ist schalltechnisch kein Unterschied zu erwarten, ob die LKW die Zuschlagstoffe von einem anderen Standort anliefern oder über die Bahn. Das maßgebliche Abkippen in die Boxen ist jeweils gleich.“

KOMMENTARE VON BETROFFENEN ANWOHNERN:

Beim Entladen der Güterwaggons entstehen besonders laute Poltergeräusche durch das Schlagen der Baggerschaufeln gegen die Bordwände. Dieser Krach ist ein wesentlicher Teil der Lärmbelastung!

30.11.2018, 11.16: Zahlreiche Meldungen an unser Immissionskataster: Bestialischer Gestank und Rauchentwicklung beim Asphaltmischwerk. Empörte Anwohner beschweren sich in Ausschusssitzungen der Stadt über Lärm, Staub und Gestank im Wohngebiet; sie hätten Staubproben auf eigene Initiative analysieren lassen, Behörden informiert und Anzeige erstattet.

  • Staubmessungen beim Asphaltmischwerk

Am 04.12.2018 erstellte der TÜV NORD einen Emissionsmessbericht über die Luftbelastung durch den Betrieb Hermann Wegener GmbH  Co. KG in der Industriestraße 8. Gemessen wurden (u.a. am 23.10.2018) die Komponenten Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid, Gesamtkohlenstoff, Schwefeldioxid, Benzol und 1,3-Butadien.

Das LLUR teilte daraufhin am 05.12.2018 mit, bei der Auswertung der entnommenen Proben habe man festgestellt, dass die Durchführung von Nachmessungen erforderlich sei. Diese sollen nach Abschluss der Winterreparaturarbeiten ermittelt werden. Somit sei im Frühjahr 2019 mit Vorlage des Berichts zu rechnen.

A. Holm

LINKS ZUM THEMA

Schreibe einen Kommentar