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Wussten Sie, dass…?

  • …die Stadt Wahlstedt drei Bebauungspläne ändern möchte?
  • …womöglich auch Ihre Straße betroffen ist?

In den Gebieten der Bebauungspläne Nr. 5 („In der Koppel“), Nr. 7 („Alte Landstraße Süd“) und Nr. 30 („Bergkoppel“) sehen die geplanten Änderungen vor, die mögliche Versiegelung des Bodens auf den Richtwert von 0,4 zu erhöhen. Dies bedeutet, dass ca. 50% Ihres Grundstücks und das Ihrer Nachbarn versiegelt werden dürfen.

Auf der heutigen Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr  (22.01.2024) wird laut Tagesordnung über die erneute Auslegung dieser B-Pläne abgestimmt. Betroffene Einwohner Wahlstedts werden dann nochmals die Gelegenheit erhalten, zu den Plänen Stellung zu beziehen.

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