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VERBOT VON GÄRTEN DES GRAUENS IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Volksbegehren mit neuem Gesetz am Ziel

Juli 2020 – „Uns fällt ein Stein vom Herzen – der Schutz der Biodiversität hat einen starken Anker im Landesgesetz erhalten...

Wir danken der Landesregierung und den Abgeordneten des Landtags, dass sie ihre Zusagen eingehalten und das Biodiversitätsstärkungsgesetz noch vor der Sommerpause nahezu unverändert verabschiedet haben“, kommentiert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ... Mit dem neuen Gesetz habe das Land einige große Rettungsringe für Insekten, Agrarvögel und andere bedrohte Arten ausgeworfen und die nötigen Finanzmittel gleich mit beschlossen. „Das ist ein Tag zum Feiern für den Naturschutz. Mit der nun beschlossenen Pestizidreduktion steigen in Zukunft die Lebenschancen für Insekten, Vögel und Fledermäuse“, sagt Enssle.

Beispiel Insektenschutz: "Schottergärten auf Privatgrundstücken sind künftig verboten. Von mehr Blüten und Grünflächen profitieren Insekten, aber auch Vögel und Gartenbewohner, etwa der Igel. Gartenanlagen sollen insektenfreundlich gestaltetet werden. Unnötige Beleuchtung soll entfallen, damit die für Insekten schädliche Lichtverschmutzung sinkt."

UNSER KOMMENTAR: EIN BEISPIEL, DEM DIE ÜBRIGEN LÄNDER FOLGEN SOLLTEN!

Mehr: https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2020/juli/28422.html

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