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https://presseportal.greenpeace.de/archive/press_releases

https://schleswig-holstein.nabu.de/

https://newsletter.bund.net/ov?mailing=5AEN24MN-157NEYO&m2u=5ASOMK00-5AEN24MN-FLX1B9P

https://www.sielmann-stiftung.de/helfen/fuer-ein-projekt-spenden

https://bürgerprotest-asphaltmischwerk-wahlstedt.de/

https://www.foodwatch.org/de/startseite/

https://www.umweltbundesamt.de/service

https://www.rnd.de/

https://www.wwf.de/spenden-helfen/

https://www.tierschutzbund.de/

https://orgprints.org/id/eprint/36234/1/Beitrag_310_final_a.pdf     (Beispiele für Rindenmonitoring/Giftnachweise)

https://www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten

https://www.ausgestrahlt.de/

Der ursprüngliche Flächennutzungsplan des überplanten Gebietes wurde unter dem Entwicklungsziel „Belebung des Bahnhofs“ verabschiedet.

Unter dieser Zielsetzung stimmten die Stadtvertreter Wahlstedts dem Flächennutzungsplan zu.

Durch die geplante 37. Änderung des Flächennutzungsplans sehen wir uns getäuscht.

Der Flächennutzungsplan wird nicht im oben genannten Sinne weiterentwickelt; es wird zukünftig nicht nur die Ansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen, sondern darüber hinaus sollen sogar Industrieflächen ausgewiesen werden.

Auf dem Immobilienportal der Stadt Wahlstedt werden bereits ca.30 ha Industriefläche beworben.

Das hat mit der ursprünglichen Planung nichts mehr zu tun!

Stoppen Sie die Entwicklung  dieses Gebiets so lange, bis Sie dem Willen der Bevölkerung nach Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften nachkommen können.

Keine Weiterentwicklung zu einem Industriegebiet.

Die geplante Änderung sieht zudem eine Vergrößerung der Gewerbe- und Industrieflächen vor.

Wir widersprechen dieser Erweiterung.

Die ursprünglich im Norden geplanten Ackerflächen/ Ausgleichsflächen werden den Gewerbeflächen zugeschlagen. Die jetzt vorgesehene Ackerfläche im Osten wird vermutlich den weiteren Entwicklungsplänen (30 ha) zum Opfer fallen.

Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.

Belebung des Bahnhofsumfeldes

Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.

Zufahrt zum Bahnhof in Wahlstedt

Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.

Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen  (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.

...weiterlesen "Entwicklung"

INITIATIVE WAHLSTEDT FÜR LEBENSQUALITÄT - Für ein lebenswertes Wahlstedt

NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof -

AUS LIEBE ZU MENSCH UND NATUR !

...weiterlesen "NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof!"

Externe Links zu den Bauleitplänen der Stadt Wahlstedt

  1.  Informieren Sie sich über die genaue Sachlage und geben Sie Informationen an Mitbürger weiter.
  2. Diskutieren Sie die Pläne mit Entscheidungsträgern, Familie, Nachbarn und Bekannten.
  3. Beteiligen Sie sich regelmäßig und zahlreich an Sitzungen (siehe Veranstaltungen) und richten Sie dort Ihre Fragen und Bedenken hinsichtlich der genannten Bebauungspläne an die Stadtvertreter .
  4. Richten sie Briefe zum Thema an die Presse und an Politiker (Vorsitzende, Bürgermeister).
  5. Präsentieren Sie Spruchbänder in Gärten, an Häusern und auf dem Wochenmarkt (mit Info-Stand).
  6. Sprechen Sie mit Politikern der örtlichen Parteien zum Thema.
  7. Schalten Sie Kurz-Inserate in Zeitungen.
  8. Besuchen Sie unseren regelmäßig stattfindenden Stammtisch.
  9. Bringen Sie Aufkleber mit unserem Logo am eigenen Fahrzeug an
  10. Geben Sie Kurzinformationen (z.B. Visitenkarten) an Interessierte weiter.
  11. Machen Sie mit z.B. T-Shirts, Taschen oder Mützen auf unsere Initiative aufmerksam
  12. Beteiligen Sie sich beim Verteilen unseres Flyers (Briefkästen, Wochenmarkt, Arztpraxen, Supermärkte...).
  13. Unterstützen Sie unsere Arbeit (Arbeitsgruppen, Internetauftritt, Recherche, Kontaktpflege...).
  14. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht als Mittel zur Mitbestimmung wahr.
  15. Stellen Sie eine Bürgerversammlung auf die Beine oder nehmen Sie aktiv daram teil. Laden Sie Politiker dazu ein.
  16. Nehmen Sie juristische und fachgutachterliche Hilfe (z.B. Rechtsberatung oder Plausibilitätsprüfung von Gutachten) in Anspruch.
  17. Spenden Sie einen Beitrag für unsere Initiative damit wir uns weiterhin für ein gesünderes und schöneres Umfeld einsetzen können.
  18. Informieren Sie, um noch mehr aktive Bürger zur Unterstützung ins Boot zu holen.
  19. Organisieren Sie eine öffentliche Kundgebung .
  20. Beauftragen Sie unseren Fachanwalt mit dem Start der geplanten verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollklage.

Link zu den Kandidaten der Listenwahl: Listenwahlvorschläge

Link zu den Parteien:


Ergänzender Hinweis für neugierige Laien:

Interessante Informationen für Mitstreiter und Interessierte zum Thema Baurecht (Bebauungspläne, planerische Konfliktvermeidung, rechtzeitige Bürgerbeteiligung, Plausibilitätsprüfung von Gutachten, verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklage) gibt es unter:


Zu guter Letzt...

Papier und Toner, Heftklammern, Kuverts und Porto, Flyer und Aufsteller, Inserate,  Benzin- und Stromkosten, Anwaltshonorare, Kosten für Expertengutachten: Die Liste für vergangene und zukünftige Ausgaben ist lang!

Wer uns finanziell unterstützen möchte, den bitten wir um eine Spende auf folgendes Konto bei der

⇒ Sparkasse Südholstein: Treuhandkonto Eva Holm, DE09 2305 1030 3603 6753 50

Alternativ können Sie auch über PayPal Spenden:

DANKE!

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet

WO IST DER UNTERSCHIED? Industrie- und Gewerbegebiete sind vollkommen unterschiedlich

Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:

§8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete:
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

§9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete:
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
(Quelle: Justizministerium)

„Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
(Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)

Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.

  WENIGER JOBS

In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?

LAUTER

In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.

SCHÄDLICHER

Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).

MEHR VERKEHR

Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.

AUCH NACHTS

Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.

TEURER

Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.

ANFÄLLIGER

Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.

GEFÄHRLICHER

In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.

Quellen:

(B-Plan Nr. 32 und 37. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 1)

1. Grundsätzliche Situation in Wahlstedt

Als Industriestandort ist Wahlstedt von vielfältigen Immissionen betroffen.

Das bedeutet eine erhebliche Vorbelastung für die Bevölkerung: Chemische Gerüche, Asphaltgestank, tägliche Geräuschentwicklung, nächtlicher Krach und Lichteinwirkung aus dem Westen, LKW-Durchgangsverkehr in alle Richtungen, Gestank, Lärm, aus dem Osten nächtliches Licht und erhebliche Belästigungen von der Autobahn und der Hähnchenmastanlage, großflächige Maisagrarwüste und Güllegestank aus dem Norden, LKW- Verkehr und Lärm durch Steinbrecher aus dem Südwesten.

Hinzu kommt, dass anscheinend eine Brechanlage im Osten geplant ist.

Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist erreicht, teilweise überschritten!

Deshalb widersprechen wir der Ausweisung eines weiteren Industriegebietes.

...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR AUSWEISUNG DES INDUSTRIEGEBIETES IN WAHLSTEDT"