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08.03.2018, Lübecker Nachrichten

Lübecker Nachrichten - 08.03.2018

Ökologisches Problem Flächenfraß: Dazu zählen auch Wohn-Neubaugebiete am Stadtrand wie dieses in Wahlstedt. ... Wahlstedt. „Industriestadt im Grünen“ lautet der Slogan, mit dem Wahlstedt für sich wirbt. Doch wie viel Industrie verträgt die Stadt? Da scheiden sich am aktuellen Vorhaben zwischen (mehr...)

Wussten Sie, dass…

  • …ein neues Industriegebiet von ca. 20 ha, mit Option auf Erweiterung, direkt vor den Toren Wahlstedts entstehen soll?
  • …„überwiegend solche Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind“, angesiedelt werden sollen?
  • …bereits eine Firma, direkt an die Kieler Straße angrenzend, die Genehmigung zur nächtlichen Ruhestörung erhalten soll (3. Änderung des Bebauungplans Nr. 1)?
  • Sie künftig Geräuschimmissionen bis 55db(A), in Spitzen lauter, in der Nacht ertragen müssten?
  • …ein Lärmgutachten bereits jetzt von erheblicher Belastung und „Gesundheitsgefahr“ für die Anlieger der Kieler Straße und des Blocksbergs spricht?
  • …ein Umweltgutachten von „erheblicher Beeinträchtigung“ für Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild spricht?
  • …durch bis zu 27m hohe und über 50m lange Baukörper im Osten der Stadt „eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbleiben“ wird?
  • …vorhandene Vorbelastung wie Gestank aus der Hähnchenmastanlage, Lärm aus dem Industriegebiet Holsteinstraße und Verkehrslärm von der Autobahn A 21 und der B 205 bei der Planung des neuen Industriegebietes gar nicht berücksichtigt worden sind?
  • …noch gar nicht abzusehen ist, welche anderen Immissionen wie Staub und Gestank uns künftig beeinträchtigen werden?
  • …es laut Umweltgutachten „zu einer weiteren Verschlechterung für die Erholung der Menschen im Umfeld“ kommt?
  • …“Lärmschutzmaßnahmen“ an Wohngebäuden erforderlich werden?
  • … dies alles trotzdem „keine erheblichen… Auswirkungen auf (unser) Wohlbefinden“  haben soll???

Sie können sich unter www.wahlstedt.de/bauleitplanung die Entwürfe dieser Bebauungspläne ansehen.

Sie können gegen diese Pläne (Bebauungsplan Nr. 32 und  37. Änderung des Flächennutzungsplans) nur noch bis zum 16. März 2018 bzw. 23. März 2018 Einspruch erheben.

VERHINDERN SIE DIE AUSWEISUNG EINES NEUEN INDUSTRIEGEBIETS!

VERHINDERN SIE EINE WEITERE VERSCHLECHTERUNG UNSERER LEBENSQUALITÄT!