Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 12.04. um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
öffentlicher und nichtöffentlicher Teil
Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 12.04. um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
öffentlicher und nichtöffentlicher Teil
Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.
Belebung des Bahnhofsumfeldes
Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.
Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.
Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.
NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof -
AUS LIEBE ZU MENSCH UND NATUR !
...weiterlesen "NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof!"
Bebauungsplan Nr. 32 „Industriegebiet Kieler Straße“ für das Gebiet südlich des Flugplatzes, nordöstlich der Bahnlinie Neumünster – Bad Oldesloe, westlich der Kieler Straße (K 60)
Link zu den Kandidaten der Listenwahl: Listenwahlvorschläge
Link zu den Parteien:
Interessante Informationen für Mitstreiter und Interessierte zum Thema Baurecht (Bebauungspläne, planerische Konfliktvermeidung, rechtzeitige Bürgerbeteiligung, Plausibilitätsprüfung von Gutachten, verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklage) gibt es unter:
Papier und Toner, Heftklammern, Kuverts und Porto, Flyer und Aufsteller, Inserate, Benzin- und Stromkosten, Anwaltshonorare, Kosten für Expertengutachten: Die Liste für vergangene und zukünftige Ausgaben ist lang!
Wer uns finanziell unterstützen möchte, den bitten wir um eine Spende auf folgendes Konto bei der
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Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:
§8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete:
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
§9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete:
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
(Quelle: Justizministerium)
„Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
(Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)
Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.
In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?
In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.
Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).
Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.
Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.
Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.
Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.
In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.
Als Industriestandort ist Wahlstedt von vielfältigen Immissionen betroffen.
Das bedeutet eine erhebliche Vorbelastung für die Bevölkerung: Chemische Gerüche, Asphaltgestank, tägliche Geräuschentwicklung, nächtlicher Krach und Lichteinwirkung aus dem Westen, LKW-Durchgangsverkehr in alle Richtungen, Gestank, Lärm, aus dem Osten nächtliches Licht und erhebliche Belästigungen von der Autobahn und der Hähnchenmastanlage, großflächige Maisagrarwüste und Güllegestank aus dem Norden, LKW- Verkehr und Lärm durch Steinbrecher aus dem Südwesten.
Hinzu kommt, dass anscheinend eine Brechanlage im Osten geplant ist.
Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist erreicht, teilweise überschritten!
Deshalb widersprechen wir der Ausweisung eines weiteren Industriegebietes.
...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR AUSWEISUNG DES INDUSTRIEGEBIETES IN WAHLSTEDT"
Segeberger Zeitung - 14.03.2018
Anwohner machen mobil gegen ein geplantes Industriegebiet neben dem Flugplatz in Wahlstedt. Über 300 Unterschriften haben sie bereits gesammelt. (mehr...)
Lübecker Nachrichten - 08.03.2018
Ökologisches Problem Flächenfraß: Dazu zählen auch Wohn-Neubaugebiete am Stadtrand wie dieses in Wahlstedt. ... Wahlstedt. „Industriestadt im Grünen“ lautet der Slogan, mit dem Wahlstedt für sich wirbt. Doch wie viel Industrie verträgt die Stadt? Da scheiden sich am aktuellen Vorhaben zwischen (mehr...)
Wussten Sie, dass…
Sie können sich unter www.wahlstedt.de/bauleitplanung die Entwürfe dieser Bebauungspläne ansehen.
Sie können gegen diese Pläne (Bebauungsplan Nr. 32 und 37. Änderung des Flächennutzungsplans) nur noch bis zum 16. März 2018 bzw. 23. März 2018 Einspruch erheben.
VERHINDERN SIE DIE AUSWEISUNG EINES NEUEN INDUSTRIEGEBIETS!
VERHINDERN SIE EINE WEITERE VERSCHLECHTERUNG UNSERER LEBENSQUALITÄT!