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Es tut sich was in der Holsteinstraße – aber was?

Es gibt viele Umschreibungen für das, was gerade in Wahlstedt passiert:

  • Etwas ist im Busche
  • Der Mantel des Schweigens wird ausgebreitet
  • Geheimverhandlungen laufen
  • Die Öffentlichkeit wird im Dunkeln gelassen
  • Es wird hinter den Kulissen agiert
  • Das Transparenzgebot der Politik wird nicht angewendet

Was ist passiert?

Am 30.11.2021 stand auf der Tagesordnung der Stadtvertretersitzung Wahlstedt im nicht öffentlichen Teil unter TOP 20: „Gemeinsames Industriegebiet Holsteinstraße“.

Die Kommunalordnung verpflichtet die Politiker, Beschlüsse, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst werden, auf der nächsten Sitzung bekanntzugeben.

Dies geschah am 13.12.2021 auf der Sitzung der Stadtvertretung mit den Worten: „Bürgervorsteher Kornelius teilt mit, dass in der letzten Sitzung der Stadtvertretung im nicht öffentlichen Teil zu TOP 20 ein Beschluss hinsichtlich der Umsetzung des interkommunalen Industriegebietes Holsteinstraße gefasst wurde.“

Um den tatsächlichen Wortlaut des Beschlusses zu erfahren, stellten wir am 16.01.2022 einen Antrag nach dem Informations-Zugangsgesetz (IZG-SH). Da Bürgermeister Bonse diesen Antrag ablehnte, wandten wir uns an den unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein und baten ihn um Klärung, ob diese Ablehnung rechtens sei.

Daraufhin musste die Stadt Wahlstedt die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung im Rahmen einer Anhörung darlegen. Die Stadt berief sich auf den Paragrafen 9, Absatz 1 IZG – SH, doch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wies darauf hin, dass dieser Paragraf in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen könne, und bat um eine weitere Stellungnahme.

Nun berief sich die Stadt auf Paragraf 35, Absatz 3 der Gemeindeordnung, welcher Belange des Gemeinwohls als Geheimhaltungsgrund nennt.

Abschließend teilte uns das ULD im September mit, dass sich die Stadt Wahlstedt weiterhin in Verhandlungen zu dem (geheim gehaltenen) Sachverhalt mit den Nachbargemeinden befinde und somit die übergreifende Gesamtentscheidung noch nicht gefällt worden sei. Die „Brisanz des Sachverhalts“ gebiete es, diesen besagten Beschluss noch nicht vor der endgültigen Entscheidung bzw. Einigung mitzuteilen.

Laut Herrn Bonse gehe es um die Organisation der Zusammenarbeit in dem gemeinsamen Gebiet und nicht um Ansiedlungen oder eine Ausweitung. Auch gehe er davon aus, dass im November die umfassenden Informationen und Beschlüsse mitgeteilt werden können.

„Brisanz“, „Gefährdung des öffentlichen Wohls“?         

 Oder: Es kreißt der Berg und gebiert --------- eine Maus ??      

 Im November werden wir es wissen.

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