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„Gericht kippt Volksinitiative zu komplettem Fracking-Verbot

Das Land Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungszuständigkeit, um Fracking wasserrechtlich zu verbieten. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig in seinem am Freitag verkündeten Urteil entschieden.

Der Antrag der Volksinitiave zum Schutz des Wassers wurde zurückgewiesen. Die Volksinitiative wollte mit einem neuen Paragrafen 7a im Landeswassergesetz ein vollständiges Frackingverbot regeln…

Das Urteil ist einstimmig ergangen. Die anderen Teile der Volksinitative wurden vom Landtag für zulässig erklärt.

Für diese wurde die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt, das derzeit läuft.

Dieses Volksbegehren ist nicht Gegenstand des vom Landesverfassungsgericht entschiedenen Verfahrens…“

Mehr:

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Gericht-kippt-Volksinitiative-zu-komplettem-Fracking-Verbot,fracking772.html

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