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Landschaftsrahmenplan

Besorgniserregender Zustand unserer Natur

Der Landschaftsrahmenplan (LRP)# in Schleswig-Holstein bringt es an den Tag: Tolle Ziele für den Umwelt- und Naturschutz; Naturschutzgesetze werden 100fach zitiert – aber die standen schon vor zwanzig Jahren (1999) im Landschaftsplan.

Die seitdem erfolgten Maßnahmen: Mangelhaft, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gesamtbilanz: Verheerend!

Schonungslos wird der bedauernswerte Zustand der Natur in unserem Bundesland bilanziert.

Eine Zusammenstellung von Textauszügen des LRP in Anführungszeichen:

Kapitel 1.1 / 2.1.6.  Lebensräume

Der Erhaltungszustand der deutlich überwiegenden Zahl der natürlichen und naturnahen Lebensräume einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenarten ist in einem hohen Maße beeinträchtigt […]“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1. Lebensräume

„ In Folge dieser Landschaftsveränderungen ist in Schleswig-Holstein ein sehr hoher Anteil der naturnahen Biotope derzeit in seinem Bestand als (stark) gefährdet einzustufen. Die aktuell laufende landesweite Biotopkartierung wird bis 2020 diesbezüglich aktuelle Daten liefern […]


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 1, Kapitel 2.1.6. Lebensräume

In Folge dieser Landschaftsveränderungen sind in Schleswig-Holstein die natürlichen Biotope fast vollständig verschwunden und ein sehr hoher Anteil der naturnahen Biotope derzeit in seinem Bestand als (stark) gefährdet einzustufen.“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 1, Kapitel 2.1.6. Lebensräume

Kapitel 1.1.1. Marine Lebensräume [...]

Die teilweise günstigen Erhaltungszustände der FFH*) -Lebensraumtypen (LRT) sollten nicht über den bedenklichen Gesamtzustand von Nord- und Ostsee hinwegtäuschen – die in der MSRL**) getroffene Anfangsbewertung (2012) zeigte, dass sich weder Nord- noch Ostsee in einem guten Zustand befinden. Auch der aktuelle Bewirtschaftungsplan gemäß Artikel 13 der WRRL***) kam zu dem Ergebnis, dass keiner der Küstenwasserkörper von Nord- und Ostsee in seinem ökologischen Zustand als „gut“ einzustufen ist. Diese Einschätzung wird auch durch dieRote Liste des Bundesamtes für Naturschutz (2014) gestützt, nach der jede dritte marine Art zumindest „gefährdet“ ist.“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.1. Marine Lebensräume und Ästuarien

„Auch das deutliche Verfehlen des WRRL-Zieles, einen „guten Gewässerzustand“ von der Quelle bis in die Küstengewässer zu erreichen, weist auf den erforderlichen Handlungsbedarf hin. So wurden in Deutschlandbisher 60 Prozent der erforderlichen Maßnahmen gegen übermäßige Einträge aus der Landwirtschaft nicht umgesetzt.“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.1. Marine Lebensräume und Ästuarien

Abkürzungen (Erklärungen der INITIATIVE WAHLSTEDT): 
# LRP – Landschaftsrahmenplan; https://bolapla-sh.de/verfahren/
*) FFH – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union
**) MSRL – Meeresstrategien-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union von 2008 (Richtlinie 2008/56/EG)
***) WRRL – Europäische Wasserrahmen-Richtlinie von 2000(Richtlinie 2000/60/EG)

Kapitel 1.1.3. Binnengewässer

„ […] befinden sich die Binnengewässer im Land bis auf wenige Ausnahmen in einem kritischen Zustand.Bezogen auf den guten ökologischen Zustand, bzw. das „gute ökologische Potenzial“ gemäß der WRRL verfehlen in Schleswig-Holstein aktuell etwa 99 Prozent der Fließgewässer und 86 Prozent der Seen dieses Ziel. Rund 40 Prozent der Grundwasserkörper im oberen Hauptgrundwasserleiter erreichen nicht den „guten chemischen“ Zustand MELUR****) 2014)“.


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.3. Binnengewässer

Abkürzungen (Erklärungen der INITIATIVE WAHLSTEDT):
****) MELUR – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein

 Kapitel 1.1.4. Wälder

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (1992) wurden in Schleswig-Holstein noch 24,5 Prozent der Waldfläche als naturnah eingestuft.


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.4. Wälder

Die Erhaltungszustände der FFH-Wald-Lebensraumtypen  wurden mit Ausnahme der kontinentalen Moorwälder (ungünstig bis unzureichend) als ungünstig bis schlecht eingestuft. Gegenüber dem letzten Vergleichszeitraum sind die Zustände dabei entweder gleich geblieben oder haben sich verschlechtert.“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.4. Wälder

Kapitel 1.1.5.  Hochmoore

„Bewertung:Insgesamt sind daher die hochmoortypischen LRT … in ihrem Erhaltungszustand als ungünstig bis unzureichend bis ungünstig bis schlecht einzustufen.“


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.5. Hochmoore

Kapitel 1.1.6. Niedermoore

„[…]dass der Zustand der Niedermoore insgesamt als kritisch einzustufen ist.“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.6. Niedermoore

„Die Erhaltungszustände … werden …als unzureichend bis schlecht eingestuft.“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.6. Niedermoore

Kapitel 1.1.7. Heiden, Dünen, Trockenrasen

„Der Erhaltungszustand der verbliebenen Heiden und Magerrasen ist aufgrund der zumeist nur geringen Flächengröße, zum Teil fehlender Pflege und Nutzung und auch aufgrund von Nährstoffeiträgen und damit zusammenhängender Vergrasung und Verbuschung überwiegend nicht zufriedenstellend.“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.7. Heiden, Dünen, Trockenrasen

Kapitel 1.1.8. Grünland

Der Grünlandanteil im Land ist seit 1991 um ein Drittel zurückgegangen (1991: 487.000 Hektar, 1999: 417.000 Hektar, 2007: 349.000 Hektar, 2015: 318.000 Hektar, Statistisches Landesamt).“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.8. Grünland

„Der Anteil des artenreichen Dauergrünlands ist dagegen noch deutlich stärker zurückgegangen. Nach ersten Schätzungen sind nur noch rund vier Prozent der ursprünglichen Flächen vorhanden.Dies spiegelt sich auch in den überwiegend ungünstigen Erhaltungszuständen der grünlandgeprägten LRT wider.“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.8. Grünland

Hauptursache für den bedenklichen Zustand des artenreichen Grünlandesistdie zunehmende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung.“

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.8. Grünland

Kapitel 1.1.9. Agrarlandschaften

In den letzten Jahrzehnten sind bei vielen Tier- und Pflanzenarten der offenen Agrarlandschaft starke Bestandesrückgänge festzustellen.

Bei fast allen Arten und Artengruppen der Agrarlandschaft ist es in den letzten Jahren zu einem zum Teil gravierenden Bestandsrückgang gekommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, lassen sich in den meisten Fällen jedoch auf eine Intensivierung der Nutzungen zurückführen […]

Auch Grenzertragsstandorte werden zunehmend intensiviert. Entweder wurde die Nutzung aufgegeben oder die Standorte entwässert, aufgedüngt und einer intensiveren Nutzung unterzogen. Hierdurch verschwanden vor allem artenreiche Grünländer, Orchideenwiesen sowie kleine Trockenrasen- und Heideflächen […]

Weitere Auswirkungen auf die Artenzusammensetzungen haben die Verengung der Fruchtfolge, Fruchtfolgen mit über 50 Prozent Maisanbau, gestiegener Düngemittel- und Pestizideinsatz, Anbau von Hochleistungssorten sowie eine verstärkte Entwässerung.


Da Herbizide fast flächendeckend eingesetzt werden, sind blütenreiche Äcker oder Grünländer kaum noch vorhanden. Der Rückgang der Ackerbegleitflora hat gravierende Auswirkungen auf blütenbesuchende Insekten wie Schmetterlinge oder Wildbienen […]

E ine kurzfristige Änderung der bisherigen Intensivierungstendenzen in der Landwirtschaft ist jedoch nicht zu erwarten, so dass sich auch die oben geschilderten negativen Entwicklungen hinsichtlich des Rückganges der Artenvielfalt und Belastung von Böden und fortsetzen werden.


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.9. Agrarlandschaften

Kapitel 1.1.10. Siedlungslebensräume

Aufgrund der intensiven Nutzung der Agrarlandschaft finden viele der ursprünglich hier vorkommende Arten in durchgrünten, extensiv genutzten und weniger mit Pestiziden und Dünger belasteten Siedlungsbereichen einen besseren Lebensraum vor als in der freien Landschaft.


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.10. Siedlungslebensräume

Durch die hohen Preise für Bauland werden die Grundstücke kleiner und es kommt immer häufiger zur Bebauung von Gärten. Diese Entwicklung führt zu einer starken Gefährdung der Artenvielfalt im Siedlungsraum.

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.10. Siedlungslebensräume

Im dörflichen Bereich kommt es durch Aufgabe von Nutzgärten bzw. deren Umwandlung zu pflegeleichten Rasenflächen zu einer Abnahme von Strukturen.

Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 1.1.10. Siedlungslebensräume

Kapitel 5.0. Landschaftswandel

Der sich in den letzten Jahren vollzogene Landschaftswandel ist infolge dessen vor allem durch die Veränderungen der Landschaft durch Windenergieanlagen, Biogasanlagen mit vermehrtem Maisanbau, Photovoltaikanlagen sowie durch zunehmende Siedlungs- und Verkehrsflächen einschließlich Strommasten geprägt. Diese Entwicklung hält an und hat die aus der Naturräumlichkeit des Landes heraus entstandene traditionelle Agrarlandschaft in eine Agrarlandschaft gewandelt, die zunehmend von Strukturen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien geprägt und dominiert wird […]

Große Teile der Landesfläche sind somit von einem massiven Landschaftswandel (mittlere bis hohe Zunahme der Parameter Siedlungs- und Verkehrsflächen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Maisanbau, Photovoltaik) geprägt. Im Planungsraum zeigt sich der Wandel regional besonders deutlich […]


1992 betrug der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Bodenfläche Schleswig-Holsteins rund zehn Prozent, 2015 fast 13 Prozent, dieses sind in 2015 rund 204.206 Hektar. Diese Flächen sind zu etwa 45 Prozent versiegelt. In den letzten 25 Jahren wurden rund 39.000 Hektar (1992 - 2015) zu Siedlungs- und Verkehrszwecken umgewandelt […]


Natur und Landschaft stehen unter dem Schutz des BNatSchG. Die Inanspruchnahme von Flächen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Natur, den Naturhaushalt, seine ökologischen Funktionen sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sind daher zu betrachten und zu bewerten. Legt man das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt von 30 Hektar neu überbauter Fläche pro Tag zugrunde, würde dieses eine Neuinanspruchnahme von 1,3 Hektar pro Tag für Schleswig-Holstein bedeuten. Im Zeitraum von 2012 bis 2015 betrug die Flächenneuinanspruchnahme in Schleswig-Holstein 2,7 Hektar pro Tag.


Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III,
Band 2 - Erläuterungen, Kapitel 5.0 Landschaftswandel

DIE INITIATIVE WAHLSTEDT IST ENTSETZT!

Diese im LRP zusammenstellten Umweltbewertungen haben uns schockiert und sprachlos gemacht. Das Ausmaß der Umweltgefährdungen in Schleswig-Holstein war uns in diesem Umfang nicht bewusst.

Die Gründe für das Scheitern dieser Naturschutzpolitik sind vielfältig:

Die rechtliche Bindungswirkung des LRP ist zu schwach, sie besteht faktisch nicht. Nur ca. 50 Prozent der für den Naturschutz ausgewiesenen Flächen sind derzeit rechtlich gesichert. Für alle übrigen Gebiete gilt das Abwägungsgebot. Formulierungen wie „sind nicht rechtsverbindlich“, „bewirken keine Nutzungseinschränkungen“, „sollen beachtet werden“, „in einigen Jahren“, „soll entwickelt werden“ zeigen, dass trotz der rasanten Verschlechterung des Umweltzustandes mit dem LRP kein wirksames Instrument zur Verfügung steht, diese Negativentwicklung zu stoppen.

Schon 1999 standen im Landschaftsplan dieselben Ziele. Ausreichende Konsequenzen wurden nicht gezogen, um wenigstens den Zustand der Natur von 1999 zu sichern,.

Dringend nötige Maßnahmen wie beispielsweise die Reduzierung des Flächenverbrauchs, Verschärfung der Umweltgesetze, bessere Förderung des Biolandbaus, Erhöhung der Fördermittel für Naturschutz und Ausbau der Kontrollinstanzen werden auf die Zukunft verschoben bzw. gar nicht erst erwogen.

Hautnahe Beispiele aus näherer Umgebung:

Künftig wird die INITIATIVE WAHLSTEDT an dieser Stelle Negativ- wie Positiventwicklungen in unserer näheren Umgebung darstellen.

BEISPIEL 1

  • Biogasanlagen, Maisanbau sowie Pestizid- und Nitratanreicherung um Wahlstedt

Wahlstedt ist von Biogasanlagen umgeben. Der damit verbundene  Maisanbau hat die Region um unsere Stadt komplett überprägt:

Mit dem Maisanbau ist … eine Verarmung der Biozönose*) landwirtschaftlich genutzter Flächen (unter anderem Verlust an artenreichen Grünlandflächen), ein erhöhter Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in die Gewässer sowie die Gefahr der Bodenerosion verbunden[…]

(LRP, Bd. 2, Kap. 5)

Auf immer mehr Flächen rund um Wahlstedt wird nur noch Mais angebaut, zum Teil mehrere Jahre in Folge, unter Missachtung der „guten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.“

Das hat schon jetzt Einfluss auf das oberflächennahe Grundwasser in Wahlstedt. Das Grundwasser aus den Hausbrunnen ist nachweislich so stark mit Nitraten belastet, dass es nicht mehr für die Befüllung von Garten- und Schwimmteichen verwendet werden soll.

Das Trinkwasser in Wahlstedt wird aus großer Tiefe gefördert. Es ist unbelastet von Nitraten und Pestiziden. Aber wie lange noch? Die Schadstoffe versickern langsam, aber stetig im Untergrund.

Die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets, mit Auflagen für den Nährstoffeintrag verbunden, ist für das Trinkwassereinzugsgebiet Wahlstedts trotzdem nicht geplant.

*) Erklärungen der INITIATIVE WAHLSTEDT:

*) Biozönose -  die Lebensgemeinschaften von Lebewesen;  --- „Eine Biozönose […] ist eine Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in einem abgrenzbaren Lebensraum (Biotop) bzw. Standort. Biozönose und Biotop bilden zusammen das Ökosystem. Die Lebewesen einer solchen Lebensgemeinschaft stehen untereinander in zahlreichen Wechselbeziehungen, werden von den abiotischen Umweltfaktoren beeinflusst und wirken auf diese zurück. Durch diese Wechselbeziehung stehen sie in gegenseitigem Abhängigkeitsverhältnis (biozönotischer Konnex). Es entsteht ein biologisches bzw. ökologisches Gleichgewicht. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Biozönose)

Quelle - Entwurf Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III - Online-Beteiligungsverfahren: https://bolapla-sh.de/verfahren/fd4c3974-ba7a-11e8-bf30-0050568a04d7/public/paragraph/73a924a7-ba7f-11e8-bf30-0050568a04d7?draftStatementId=&r_limit=3&page=3

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