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Modellberechnung für LKW-Verkehr zum Betrieb einer Asphaltmischanlage

LKW- Transporte zum Betrieb einer Asphaltmischanlage

Vom Umweltnetzwerk (siehe unten) wurden am Beispiel einer Muster- Asphaltanlage die jährlichen Durchsatzmengen an benötigten Einsatzstoffen zur Asphaltproduktion berechnet.  Aus diesen Basisdaten wurden die durchschnittlichen Lkw-Transporte für die Asphalte ermittelt.

Zum Betrieb einer Mischanlage zählen alle Transporte, die zur Asphaltherstellung benötig werden. In nachfolgender Tabelle wird dargestellt, wie viele Lkw-Transporte für die Herstellung von 100.000 Tonnen fertigen Asphalt pro Jahr anfallen. Diese durchschnittliche Größe wurde gewählt, um die Produktionsmengen von Asphaltanlagen leichter umrechnen zu können.

Die max. zulässige Gesamtlast einer 5-achsigen Sattelzugmaschine (Lkw) auf deutschen Straßen beträgt z.Zt. 40 t. Das Leergewicht eines Lkw beträgt je nach Ausstattung durchschnittlich 14-18 Tonnen (ohne Anhänger). Nach der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist somit eine maximale Zuladung von durchschnittlich 20 bis 25 Tonnen pro Lkw möglich:

Einsatzmaterial Menge in Tonnen LKW-Transporte
Anlieferung: Sand, Splitt,
Recyclingstoffe, Alt-Asphalte
100.000 4.000
Leerfahrten 0 4.000
Auslieferung Asphaltmischgut 100.000 4.000*
Leerfahrten 0 4.000
Anlieferung - Brennstoffe:
Braunkohlenstaub (BKS) oder Alternativ
Heizöl-Leicht (in Litern: 500.000)
2.000** 80**
4.175 167**
Leerfahrten 0 334
Zuschlagstoffe: u.a. Bitumen
Fremdfüller, Steinmehl, Viskose
4.000 160
4.000 160
Leerfahrten 0 320
Gesamt LKW-Transporte 4.000 17.241

Tab.: Lkw-Transporte einer 100.000 t/a Asphaltmischanlage Quelle: Umweltnetzwerk 2018
*Umrechnungsfaktoren: Asphalt hat im Durchschnitt eine Dichte von 1,8 t pro m³ bzw. 0,56 m³ pro t
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)
**Der Brennstoffverbrauch ist abhängig von Brennergrößen sowie der Asphaltproduktion pro Stunde

Zur Herstellung von 100.000 t Asphalt fallen für eine durchschnittliche Mischanlage innerhalb von 6 - 8 Monaten (saisonales Betriebsjahr) ca. 17.240 LKW-Fahrten (inkl. Leerfahrten) an.

Bei einer 6-Tage-Woche (Tagesbetrieb mit 8 Stunden) und Ø 7 Monaten Anlagenbetrieb des Asphaltmischwerkes pro Jahr sind dies umgerechnet ca. 78 Lkw-Fahrten pro Tag (39 Lkw-Anlieferung – 39 Lkw-Leerfahrten).

Diese zusätzlichen Lkw-Verkehrsbelastungen verdeutlichen, dass diese industrietypischen Anlagenbetriebe bedingt durch ihre erhöhten Umweltbelastungen ausschließlich nur in einem Industriegebiet genehmigt werden dürfen.

Saisonaler Anlagenbetrieb
Asphalt muss bei trockner und warmer Witterung hergestellt und verarbeitet werden. Die Einbaufähigkeit ist stark witterungsabhängig. Der Asphalteinbau muss oberhalb einer Umgebungstemperatur von +10° C Grad erfolgen, die damit deutlich über dem Gefrierpunkt liegt.

Dies begrenzt den Lkw-Transport zum Straßenbau, der überwiegend in der wärmeren Jahreszeit, hauptsächlich in den Sommermonaten, stattfindet. Die zur Asphaltherstellung benötigten Einsatzmaterialien können je nach örtlichen Transportgegebenheiten sowohl per Bahn, LKW oder auch per Schiff angeliefert werden.

Der heiße Asphalt wird mit Temperaturen von 150 - 200°C überwiegend mit Lkw zum Einsatzort transportiert.

Begrenzte Transportreichweite
Heißer Asphalt hat nur eine begrenzte Verarbeitungszeit, die Transportreichweite ist damit begrenzt. Temperaturabhängig muss Asphalt innerhalb von 1 Stunde im Straßenbau verarbeitet werden. Die Regeleinbautemperatur sollte deshalb nicht unter 120°C liegen. Die Firma Strabag ist der Ansicht, dass es sich bei stationären Asphaltmischanlagen um geographische Märkte mit Radien von ca. 25-km bis max. 40-km handelt.

Hinsichtlich Gußasphalte geht die deutsche Wettbewerbsbehörde [Bund 2012] von einem 50-km- Lieferradius aus. Der Gesetzgeber fordert mit Übergangsfristen thermoisolierte Fahrzeuge für den Asphalttransport. Thermoisolierte, abgedeckte LKWs sind wirtschaftlicher für Betreiber, da der Asphalt weniger schnell auskühlt, die Wärmeisolierung längere Transport- und Verarbeitungszeiten ermöglicht, und zugleich das lästige Austreten von Gerüchen beim Transport durch Anwohnergemeinden minimiert wird.

Ab dem Jahre 2015 ist der Einsatz von wärmeisolierten Transportfahrzeugen per Gesetz vorgeschrieben. Gefordert sind die Lkw-Asphalttransporte für Großbaustellen (Autobahnbau) mit einer thermoisolierten Roll-Plane abzudecken (siehe z.B. FLIEGL.de). Bei jedem anliefernden LKW- Transport ist auch eine Leerfahrt zu berücksichtigen.

Stationäre Kreis-Asphaltmischanlagen:

Stationäre Anlagen werden dazu errichtet, um den täglichen Bedarf an Asphalt in einem begrenzten Gebiet (Landkreis) zu bedienen. An diesen Standorten ist die Infrastruktur soweit ausgebaut, dass die örtlichen Straßenbaulastträger (Städte-/Gemeinden) eine ortsnahe Mischanlage für den Reparatur- und Ersatzbedarf benötigen.

Dies sind Aussagen (1-2016) zu einem stationär geplanten Asphaltmischwerk [Benninghoven 2016]. Eine stationäre geplante Asphaltmischanlage muss deshalb eine kreisweite Betrachtung finden, die den LKW-Transportverkehr nicht nur auf den Anlagenstandort reduziert, sondern alle zum Betrieb benötigten Produktionsstoffe mit berücksichtigt.


Quellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2010, DAV 2015, Wirtgen-Benninghoven, ATS, Umweltbundesamt, HLUG (Lkw), STRABAG, Fa. Fliegl.

Text-Ausarbeitungen, veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung durch::
K. Koch, Umweltberatung

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