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Der ursprüngliche Flächennutzungsplan des überplanten Gebietes wurde unter dem Entwicklungsziel „Belebung des Bahnhofs“ verabschiedet.

Unter dieser Zielsetzung stimmten die Stadtvertreter Wahlstedts dem Flächennutzungsplan zu.

Durch die geplante 37. Änderung des Flächennutzungsplans sehen wir uns getäuscht.

Der Flächennutzungsplan wird nicht im oben genannten Sinne weiterentwickelt; es wird zukünftig nicht nur die Ansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen, sondern darüber hinaus sollen sogar Industrieflächen ausgewiesen werden.

Auf dem Immobilienportal der Stadt Wahlstedt werden bereits ca.30 ha Industriefläche beworben.

Das hat mit der ursprünglichen Planung nichts mehr zu tun!

Stoppen Sie die Entwicklung  dieses Gebiets so lange, bis Sie dem Willen der Bevölkerung nach Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften nachkommen können.

Keine Weiterentwicklung zu einem Industriegebiet.

Die geplante Änderung sieht zudem eine Vergrößerung der Gewerbe- und Industrieflächen vor.

Wir widersprechen dieser Erweiterung.

Die ursprünglich im Norden geplanten Ackerflächen/ Ausgleichsflächen werden den Gewerbeflächen zugeschlagen. Die jetzt vorgesehene Ackerfläche im Osten wird vermutlich den weiteren Entwicklungsplänen (30 ha) zum Opfer fallen.

Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.

Belebung des Bahnhofsumfeldes

Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.

Zufahrt zum Bahnhof in Wahlstedt

Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.

Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen  (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.

...weiterlesen "Entwicklung"

INITIATIVE WAHLSTEDT FÜR LEBENSQUALITÄT - Für ein lebenswertes Wahlstedt

NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof -

AUS LIEBE ZU MENSCH UND NATUR !

...weiterlesen "NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof!"

Externe Links zu den Bauleitplänen der Stadt Wahlstedt

  1.  Informieren Sie sich über die genaue Sachlage und geben Sie Informationen an Mitbürger weiter.
  2. Diskutieren Sie die Pläne mit Entscheidungsträgern, Familie, Nachbarn und Bekannten.
  3. Beteiligen Sie sich regelmäßig und zahlreich an Sitzungen (siehe Veranstaltungen) und richten Sie dort Ihre Fragen und Bedenken hinsichtlich der genannten Bebauungspläne an die Stadtvertreter .
  4. Richten sie Briefe zum Thema an die Presse und an Politiker (Vorsitzende, Bürgermeister).
  5. Präsentieren Sie Spruchbänder in Gärten, an Häusern und auf dem Wochenmarkt (mit Info-Stand).
  6. Sprechen Sie mit Politikern der örtlichen Parteien zum Thema.
  7. Schalten Sie Kurz-Inserate in Zeitungen.
  8. Besuchen Sie unseren regelmäßig stattfindenden Stammtisch.
  9. Bringen Sie Aufkleber mit unserem Logo am eigenen Fahrzeug an
  10. Geben Sie Kurzinformationen (z.B. Visitenkarten) an Interessierte weiter.
  11. Machen Sie mit z.B. T-Shirts, Taschen oder Mützen auf unsere Initiative aufmerksam
  12. Beteiligen Sie sich beim Verteilen unseres Flyers (Briefkästen, Wochenmarkt, Arztpraxen, Supermärkte...).
  13. Unterstützen Sie unsere Arbeit (Arbeitsgruppen, Internetauftritt, Recherche, Kontaktpflege...).
  14. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht als Mittel zur Mitbestimmung wahr.
  15. Stellen Sie eine Bürgerversammlung auf die Beine oder nehmen Sie aktiv daram teil. Laden Sie Politiker dazu ein.
  16. Nehmen Sie juristische und fachgutachterliche Hilfe (z.B. Rechtsberatung oder Plausibilitätsprüfung von Gutachten) in Anspruch.
  17. Spenden Sie einen Beitrag für unsere Initiative damit wir uns weiterhin für ein gesünderes und schöneres Umfeld einsetzen können.
  18. Informieren Sie, um noch mehr aktive Bürger zur Unterstützung ins Boot zu holen.
  19. Organisieren Sie eine öffentliche Kundgebung .
  20. Beauftragen Sie unseren Fachanwalt mit dem Start der geplanten verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollklage.

Link zu den Kandidaten der Listenwahl: Listenwahlvorschläge

Link zu den Parteien:


Ergänzender Hinweis für neugierige Laien:

Interessante Informationen für Mitstreiter und Interessierte zum Thema Baurecht (Bebauungspläne, planerische Konfliktvermeidung, rechtzeitige Bürgerbeteiligung, Plausibilitätsprüfung von Gutachten, verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklage) gibt es unter:


Zu guter Letzt...

Papier und Toner, Heftklammern, Kuverts und Porto, Flyer und Aufsteller, Inserate,  Benzin- und Stromkosten, Anwaltshonorare, Kosten für Expertengutachten: Die Liste für vergangene und zukünftige Ausgaben ist lang!

Wer uns finanziell unterstützen möchte, den bitten wir um eine Spende auf folgendes Konto bei der

⇒ Sparkasse Südholstein: Treuhandkonto Eva Holm, DE09 2305 1030 3603 6753 50

Alternativ können Sie auch über PayPal Spenden:

DANKE!

(B-Plan Nr. 32 und 37. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 1)

1. Grundsätzliche Situation in Wahlstedt

Als Industriestandort ist Wahlstedt von vielfältigen Immissionen betroffen.

Das bedeutet eine erhebliche Vorbelastung für die Bevölkerung: Chemische Gerüche, Asphaltgestank, tägliche Geräuschentwicklung, nächtlicher Krach und Lichteinwirkung aus dem Westen, LKW-Durchgangsverkehr in alle Richtungen, Gestank, Lärm, aus dem Osten nächtliches Licht und erhebliche Belästigungen von der Autobahn und der Hähnchenmastanlage, großflächige Maisagrarwüste und Güllegestank aus dem Norden, LKW- Verkehr und Lärm durch Steinbrecher aus dem Südwesten.

Hinzu kommt, dass anscheinend eine Brechanlage im Osten geplant ist.

Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist erreicht, teilweise überschritten!

Deshalb widersprechen wir der Ausweisung eines weiteren Industriegebietes.

...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR AUSWEISUNG DES INDUSTRIEGEBIETES IN WAHLSTEDT"

(14.03.2018, Segeberger Zeitung)

Segeberger Zeitung - 14.03.2018

Anwohner machen mobil gegen ein geplantes Industriegebiet neben dem Flugplatz in Wahlstedt. Über 300 Unterschriften haben sie bereits gesammelt. (mehr...)

08.03.2018, Lübecker Nachrichten

Lübecker Nachrichten - 08.03.2018

Ökologisches Problem Flächenfraß: Dazu zählen auch Wohn-Neubaugebiete am Stadtrand wie dieses in Wahlstedt. ... Wahlstedt. „Industriestadt im Grünen“ lautet der Slogan, mit dem Wahlstedt für sich wirbt. Doch wie viel Industrie verträgt die Stadt? Da scheiden sich am aktuellen Vorhaben zwischen (mehr...)

Wussten Sie, dass…

  • …ein neues Industriegebiet von ca. 20 ha, mit Option auf Erweiterung, direkt vor den Toren Wahlstedts entstehen soll?
  • …„überwiegend solche Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind“, angesiedelt werden sollen?
  • …bereits eine Firma, direkt an die Kieler Straße angrenzend, die Genehmigung zur nächtlichen Ruhestörung erhalten soll (3. Änderung des Bebauungplans Nr. 1)?
  • Sie künftig Geräuschimmissionen bis 55db(A), in Spitzen lauter, in der Nacht ertragen müssten?
  • …ein Lärmgutachten bereits jetzt von erheblicher Belastung und „Gesundheitsgefahr“ für die Anlieger der Kieler Straße und des Blocksbergs spricht?
  • …ein Umweltgutachten von „erheblicher Beeinträchtigung“ für Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild spricht?
  • …durch bis zu 27m hohe und über 50m lange Baukörper im Osten der Stadt „eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbleiben“ wird?
  • …vorhandene Vorbelastung wie Gestank aus der Hähnchenmastanlage, Lärm aus dem Industriegebiet Holsteinstraße und Verkehrslärm von der Autobahn A 21 und der B 205 bei der Planung des neuen Industriegebietes gar nicht berücksichtigt worden sind?
  • …noch gar nicht abzusehen ist, welche anderen Immissionen wie Staub und Gestank uns künftig beeinträchtigen werden?
  • …es laut Umweltgutachten „zu einer weiteren Verschlechterung für die Erholung der Menschen im Umfeld“ kommt?
  • …“Lärmschutzmaßnahmen“ an Wohngebäuden erforderlich werden?
  • … dies alles trotzdem „keine erheblichen… Auswirkungen auf (unser) Wohlbefinden“  haben soll???

Sie können sich unter www.wahlstedt.de/bauleitplanung die Entwürfe dieser Bebauungspläne ansehen.

Sie können gegen diese Pläne (Bebauungsplan Nr. 32 und  37. Änderung des Flächennutzungsplans) nur noch bis zum 16. März 2018 bzw. 23. März 2018 Einspruch erheben.

VERHINDERN SIE DIE AUSWEISUNG EINES NEUEN INDUSTRIEGEBIETS!

VERHINDERN SIE EINE WEITERE VERSCHLECHTERUNG UNSERER LEBENSQUALITÄT!