Nun kommt ans Licht, was Wahlstedts Verwaltung und Politik jahrelang geheim gehalten haben:
Bereits Anfang 2022 stellten wir einen IZG-Antrag, um zu erfahren, welche Beschlüsse zum Industriegebiet an der Holsteinstraße unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst worden waren. Doch der damalige Bürgermeister Wahlstedts wollte diese Informationen nicht preisgeben und berief sich gegenüber dem Landesbeauftragen für Datenschutz darauf, wegen der „Brisanz des Sachverhalts“ und Belangen des öffentlichen Wohls keine Auskunft erteilen zu können.
Heute berichtet die Presse, dass die Stadt Wahlstedt jahrzehntelang Steuern von 15 Betrieben kassiert hat, die ihre Steuern eigentlich an Fahrenkrug hätten entrichten müssen. (Segeberger Zeitung, Lübecker Nachrichten)
Der Bürger fragt sich zu Recht: Warum diese jahrelange Geheimhaltung?
Die Verwaltung und die Politik sind gegenüber der Öffentlichkeit zu Transparenz verpflichtet. Dieser Grundsatz unserer Demokratie wurde schmählich übergangen.
Es ist Zeit, die Kommunalaufsicht einzuschalten, um diese Vorgänge zu durchleuchten.
Darüber hinaus sind viele Fragen offen. Um welche Beträge geht es? Sind die Summen so hoch, dass sie das öffentliche Wohl gefährden? Muss Wahlstedt alle zu Unrecht kassierten Steuern zurückzahlen? Was würde das für den Haushalt der Stadt bedeuten?
Der lachende Dritte dieses Verwaltungsfehlers dürften die 15 betroffenen Betriebe sein, denn die Gewerbesteuer in Fahrenkrug ist deutlich niedriger als in Wahlstedt. Ihnen steht vermutlich ein Geldsegen ins Haus.
