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„EuGH-Gutachterin für strenge Vorgaben bei Luftschadstoffen

Bei der Bewertung der Luftqualität komme es auf Einzelmessergebnisse an, sagt Juliane Kokott. Sie widerspricht damit Fahrverbotsgegnern etwa aus der CSU.

Im Streit über Messstationen für Luftschadstoffe plädiert die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Schon wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden, solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Gutachten …. Es müsse also kein Mittelwert aller Messstationen in einem Gebiet gebildet werden (Aktenzeichen C-723/17).

Darüber hinaus haben Anwohner … das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen... Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner. …Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dies folgt voraussichtlich in einigen Wochen. Der EuGH folgt seinen Gutachtern in der Regel, aber nicht immer...“

(ZEIT ONLINE, 28. Februar 2019)

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