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SCHON GELESEN? – Volksbegehren und Aarhus-Konvention

Volksbegehren

 „42 000 Schleswig-Holsteiner haben mit ihrer Unterschrift die Volksinitiative zum Schutz des Wassers unterstützt. Ziel war ein Wasserschutzgesetz, das sauberes Wasser für kommende Generationen schützt. Heute sollte…der Landtag über die Volksinitiative entscheiden. Doch der Ältestenrat kippte das Thema kurzfristig von der Tagesordnung. Bei der Initiative ist man empört – und bereitet sich nun notgedrungen auf ein Volksbegehren vor…“


Segeberger Zeitung, 27. März 2019

Die Aarhus-Konvention

Diese Konvention für Rechte im Umweltschutz gibt es seit 2001. Sie wurde von 47 Staaten (auch Deutschland) unterschrieben. Es handelt sich um den ersten Vertrag im Völkerrecht, der Bürgern Umweltschutz-Rechte erteilt. Beispielsweise müssen nun Behörden u.a. auf Antrag über den Zustand der Luft, des Wassers, des Bodens, der Landschaft, natürlicher Lebensräume und Artenvielfalt berichten.

Ferner muss die Öffentlichkeit bei Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen beteiligt werden.

Außerdem hat jede Person ein Widerspruchs- und Klagerecht, falls ihr der legitime Informationszugang verweigert wird oder wenn es Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften betrifft.

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