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Erneut ruft die Fridays For Future-Bewegung zum globalen Klimastreik auf – weltweit und coronakonform am 19. März. Unter dem Hashtag #NoMoreEmptyPromises richten wir eine klare Botschaft an die Politik, dass wir genug haben von schönen Worten und heißer Luft.

Aufruf zum Klimastreik am 19.3. - Bild: Demobündnis klima-streik.org

https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/veranstaltungen/26848.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=210311+NABU-News

Im niedersächsischen Ronnenburg bei Hannover hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Dort befindet sich nahe eines Wohngebietes die Abraumhalde eines früheren Kalibergbaus.

Diese Halde soll mit Millionen Tonnen belasteten Bauschutts abgedeckt werden. Die BI wehrt sich gegen die Pläne wegen drohender Belastungen für die Bevölkerung durch jahrelange  Lärm – und Staubemissionen sowie erwartete Grundwasserverseuchung durch giftige Schwermetalle.

Mit im Geschäft ist ein uns in Wahlstedt bekannter Player.

Sind vielleicht deshalb die großen Mengen an Bauschutt aus Wahlstedt so plötzlich verschwunden?

 „Dem Anschein nach plant die Firma Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH & Co. KG - eine Tochterfirma der Hermann Wegener Unternehmensgruppe - unter dem Deckmantel der Rekultivierung des Kalibergs Ronnenberg dort einen Deponiebetrieb für nicht mehr verwert- und recyclebaren Bauschutt, dessen stark erhöhte Schadstoffbelastung (u.a. erhöhte Mengen Blei, Cadmium, PAK und PCB) nicht ausgeschlossen werden kann. Bürger und Politik sind strikt gegen dieses Vorhaben und fordern einen sofortigen Planungsstopp!“

(Originalton der Bürgerinitiative)

Der TV-Sender RTL Nord berichtete darüber am 2.3.2021.

https://ronnenberger-gegen-deponie.de/

Die grüne Null – nachhaltiger Konsum, ressourcenschonende Abfallwirtschaft, besserer Klimaschutz?

„Von sämtlichen Ressourcen, die weltweit in den Verkehr kommen, wurden 2020 laut einer Studie der niederländischen Organisation Circle Economy gerade mal 8,6 Prozent wiederverwendet…“ (DER SPIEGEL)

Die INITIATIVE WAHLSTEDT hat schon häufiger über verschiedene Formen des Recycling berichtet: Glas, Metalle, Kunststoffe, Asphalt, Beton usw. Einige solcher Betriebe haben wir vor Ort. Beim Recycling geht es bekanntlich nicht nur um die Verringerung oder Vermeidung von Müllbergen, sondern um die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe, die auf unserem Planeten knapper werden.

...weiterlesen "Die grüne Null"

Der Verhaltensbiologe Christopher Templeton (Pacific University, Forest Grove, US-Staat Oregon) hat die Auswirkungen von Lärm auf das Lernverhalten von Zebrafinken untersucht.

Ergebnisse: Beschallung mit Verkehrslärm führte dazu, dass die Versuchstiere bei der Futtersuche doppelt so lange brauchten wie die der Vergleichsgruppe. Sie brauchten zudem die doppelte Zeit, die Funktion eines Futterspenders zu durchschauen. Schließlich schnitten die lärmgestressten Tiere sehr schlecht ab bei der Aufgabe, den Artgenossen der Vergleichsgruppe Strategien zur Futterbeschaffung abzugucken.

Dass Lärm unsere Konzentrations- und Lernfähigkeit beeinträchtigt, kennen wir alle aus eigener Erfahrung. Lärm entwickelt sich zu einer steigenden Umweltbelastung. Gründe: Industrielle Weiterentwicklung, verdichtete Infrastruktur, Krach durch Straßen-, Wasser- und Luftverkehr.

Welche Ausmaße Lärm auf die Tierwelt im Wasser hat, beweisen auch Hunderte Forschungsarbeiten, wie das Fachblatt Science kürzlich berichtete: 80 Prozent der Studien zeigten bei Fischen und Quallen deutliche Schäden durch Lärm, bei Säugern gar bis zu 94 Prozent.

Der Zoologe Adam Brent (University of Cambridge) stellte besonders heraus, dass selbst Wirbellose durch Krach geschädigt werden. Bei Grillen z.B. beeinträchtige der Lärm oft das Finden optimaler Geschlechtspartner und damit das Entstehen vitaler Nachkommen. Auch Templeton berichtet über entsprechende Misserfolge, und zwar bei der Partnerwahl verschiedener Vogelarten.

Geforderte Konsequenzen, die auch dem Menschen dienen könnten: Mehr Ruhe für alle Lebewesen, weniger Straßenverkehr, mehr Lärmschutz, leisere Reifen, schallschluckende Straßenbeläge.

(Quelle: DER SPIEGEL 9/27.02.2021, S. 98)

UNSER KOMMENTAR:

Ergänzend zu den oben genannten Konsequenzen fordern geplagte Menschen die angemessene Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange bei der Verkehrsplanung sowie bei der Ansiedlung/Erweiterung von Industriebetrieben, z.B. Asphaltmischwerken, Kieswerken, Steinbrechanlagen.

Entsprechendes gilt natürlich auch für zumutbare Staub- und Geruchsbelastungen sowie Lichtemissionen (Insekten- und Fledermausschutz).

Pressemitteilung Nr. 26/2021 vom 24. Feb 2021

Die Bundeswaldministerin Julia Klöckner hat heute die Waldzustandserhebung 2020 des Bundesministeriums vorgestellt. Der Bericht zeigt: Die vergangenen drei Dürrejahre, der massive Borkenkäferbefall, Stürme und vermehrte Waldbrände haben in den Wäldern langfristig massive Schäden angerichtet. Die jetzigen Ergebnisse gehören zu den schlechtesten seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984, die meisten Bäume haben lichte Kronen…“ 

„…Noch nie waren so viele Erhebungs-Bäume abgestorben wie 2020.

Vier von fünf Bäumen haben lichte Kronen, konkret:

  • 79 Prozent der Fichten.
  • 80 Prozent der Kiefern.
  • 80 Prozent der Eichen.
  • 89 Prozent der Buchen.

37 Prozent aller Bäume weisen deutliche Verlichtungen auf

  • Das heißt: Bei diesen Bäumen sind mindestens 26 Prozent der Blätter oder Nadeln vorzeitig abgefallen…“

Mehr: Pressemitteilung Nr. 26/2021 vom 24. Feb 2021

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/26-waldzustandsbericht-2020.html

Mehr:

Waldzustandsbericht 2020 zum Herunterladen

„Die Stiftung Naturschutz spricht von einer ökologischen Katastrophe: Unbekannte haben den Wasserstand im Königsmoor (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gesenkt und große Schäden angerichtet.

Auf einer etwa 30 Hektar großen Fläche hatten Naturschützer 2012 und 2018 den Wasserstand im Königsmoor künstlich angehoben. Damit wollten sie unter anderem den CO2-Ausstoß auf der ehemals trockengelegten Moorfläche stoppen und Lebensraum für seltene Tierarten schaffen. Nun haben nicht bekannte Personen Stauanlagen zerstört und diesen Wasserstand gesenkt. Vögel, Frösche und andere Kleintiere finden laut Stiftung keine Nahrung mehr, Pflanzen trocknen aus.“

Mehr: (SH-Magazin, 26.02.2021, ca. 2 Min)

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Unbekannte-zerstoeren-Schutzprojekt-im-Koenigsmoor-bei-Rendsburg,koenigsmoor100.html

Das Marine-Waffenarsenal und die Munitionsfabrikation bewirkten langfristig Wahlstedts Aufschwung vom Dorf zur Stadt. Darüber berichtete jüngst das Schleswig-Holstein-Magazin. Für alle diejenigen, die diese geschichtliche Entwicklung nicht kennen:

https://www.youtube.com/results?search_query=wahlstedt+die+munitionsfabrik+der+marine+im+zweiten+weltkrieg

14 EU-Verfahren gegen Deutschland – wegen nicht eingehaltener Umweltrichtlinien

..."Es geht um die Luftbelastung und um Lärm, aber auch um Abfall und Verpackungsmüll: Gegen Deutschland laufen aktuell drei EU-Umweltverfahren mehr als vor einem Jahr.

Gegen Deutschland laufen aktuell 14 EU-Verfahren im Bereich der Umweltpolitik, weil Richtlinien aus Brüssel nicht pünktlich oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden…

…Die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi Lemke, sagte, Deutschland verletze »permanent« europäisches Natur- und Umweltrecht. »Die Bundesregierung zeigt damit, dass sie den Schutz unseres Bodens, Wassers, der Luft und der Biodiversität nicht ernst nimmt. Sie ist aufgefordert, dem Umwelt- und Naturschutz endlich Priorität einzuräumen. «

(DER SPIEGEL, 31.12.2020)

Mehr:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/umweltschutz-14-eu-verfahren-gegen-deutschland-im-umweltbereich-a-d8001cc2-62b8-47b6-94ee-9be9da731502

Aktuelle Übersicht der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=true&active_only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=DE&DG=ENVI&title=&submit=Search

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION:

Naturschutz: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor demEuropäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat- Richtlinie zu verklagen

"Brüssel, 18. Februar 2021

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust anbiologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.

Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen.

Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre gemäß der Habitat-Richtlinie festgelegten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung rechtlich als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele Erhaltungsmaßnahmen für die geschützten Arten und Lebensraumtypen in diesen Gebieten festlegen. Die Kommission verfolgt mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die die Ausweisung besonderer Schutzgebiete sowie die Festlegung von Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen betreffen. Diese haben für die Kommission hohe Priorität, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll..."

 „Seit 4,5 Milliarden Jahren gibt es die Erde, den Menschen erst seit 160.000 Jahren. Aber er hinterließ tiefere Spuren als alle anderen Lebewesen…“

Prof.Dr.Harald Lesch: Die Menschheit schafft sich ab (ca. 45 Min.)

Mehr:

https://www.youtube.com/watch?v=gMRnowgpGig&t=1721s